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AGB - Unterkunftsportal für die Region Harz und Harzvorland

Harz Zimmervermittlung
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung / Mietvertrag
 
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Harz Zimmervermittlung zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Harz Zimmervermittlung dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen oder zusenden.
 
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
 
1.3 Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist dem Vermieter am Mietobjekt vorzulegen.
 

2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in der Regel Überweisung  (Vorkasse) mit 30% Anzahlung. Abweichungen davon (z.B. Barzahlung bei Anreise) werden von einigen wenigen Vermietern individuell vereinbart. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
 

3. Leistungen und Preise
 
Welche Leistungen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der web-site https://www.harz-unterkunft.eu und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die auf dieser Seite enthaltenen Angaben sind für die Harz Zimmervermittlung grundsätzlich bindend.
 

4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
 
 
5. Rücktritt durch den Kunden
 
Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Falle des Rücktritts von einer bestätigten Buchung aus Gründen, die nicht der Harz Zimmervermittlung zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die Interesse des Kunden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen sollte, in Prozent des Gesamtpreises zuzüglich. einer Bearbeitungsgebühr für die Harz  Zimmervermittlung in Höhe von 25,00 EUR zu zahlen
         
Stornogebühren ab dem Tag der Buchung
bis zum
30.Tag vor Reisebeginn     25%
          bis zum     15.     Tag vor Reisebeginn     50%
bis zum     7.     Tag vor Reisebeginn     75%
          am Tag des       Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder       vorzeitiger Abreise     100%
Abweichungen davon werden von einigen  Vermietern individuell vereinbart.
Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer  Reiserücktrittsversicherung abzusichern! (Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen.)

6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder  Reiseverbote auf Grund Epidemien*) unmöglich, so kann sowohl der Mieter
als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
 
*Möglichkeit der Kündigung besteht  nicht, wenn durch Impfung oder Testung Reiseverbot aufgehoben werden kann.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Auschluß von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, Email oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen

10. Pflichten des Mieters
Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen und Kamin und Grill  sind zu reinigen. Die Inanspruchnahme von Leistungen wie Endreinigung,  Handtücher und Bettwäsche ist dem Mieter freigestellt. Jedoch wird in diesen  Fall eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR erhoben (zahlbar bei Anreise). Bei An-  und Abreise wird das Quartier in diesem Fall vom Mieter und Vermieter auf den  Sauberkeitszustand kontrolliert.

11. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

12. An- und Abreise
Ab 16.00 Uhr stehen dem Kunden die Quartiere am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise erfolgt bis 10.00 Uhr. Abweichungen sind  gegebenenfalls nach Absprache möglich

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchung hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Der Kunde kann die Harz Zimmervermittlung nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Harz Zimmervermittlung gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Harz Zimmervermittlung maßgebend.
       
15. Buchungs- Zahlungsabwicklung
Dominik Bruns ist Inhaber dieser Domain. Die Harz Zimmervermittlung tritt ausschließlich als Vermittler für oben genannte private Vermieter auf. Die Harz Zimmervermittlung hat keine Verantwortung gegenüber den Kunden, da die         Vermietung/Buchung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter stattfindet. Dieser ist für die Präsentation der Unterkunft sowie der Leistungsbeschreibung auf der Webseite https://www.harz-unterkunft.eu sowie für die  Buchungs- und Zahlungsabwicklung zuständig.

16. Quartiere externer Anbieter
Für Mietobjekte von Partnerunternehmen  der  Harz-Zimmervermittlung gelten  gesonderte Geschäftsbedingungen.
 
Partner Erkennbarkeit Link zu denn Geschäftsbedingungen atraveo GmbH
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Deutschland/Germany Die Objekte werden auf unserer Seite   durch "powerded by ATRAVEO" gekennzeichnet.
Link zu Vertragsbedingungen ATRAVEO
Darlingeröder Straße 3
DE 38871 Ilsenburg Ortsteil Drübeck

phone: +49 3943 603610
mobil: +49 176 96026390
kontakt@harz-unterkunft.eu

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